TIENDA BICICLETAS MAR MENOR. Alquiler de bicicletas. Taller y Reparacion. Bike shop. rental electric bike. rent bike. San Pedro del Pinatar Lo Pagan Av. del Puerto, 109, 30740 San Pedro del Pinatar, Murcia 643 78 42 78
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Es ist unter keinen Umständen verboten, eines unserer Fahrräder am Strand (Sand oder Wasser) oder auf ungeeignetem Gelände abzustellen, da der verursachte Schaden irreparabel sein kann. Wenn zum Zeitpunkt der Lieferung Strandsand auf den Fahrrädern festgestellt wird, wird der Betrag, der zur Behebung der durch Sand oder Meersalz an den Fahrrädern verursachten Schäden erforderlich ist, von der Kaution abgezogen.
ES IST VOLLSTÄNDIG VERBOTEN, DIE FAHRRÄDER alleine ZU LASSEN ODER NICHT VERWENDET ZU PARKEN, AUCH WENN SIE MIT EINEM DIEBSTAHLSCHLOSS VERRIEGELT SIND. „BIKES MAR MENOR“ BIETET KEINEN DECKUNGS- ODER VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR VERLUST ODER DIEBSTAHL DER GEMIETEN FAHRRÄDER. Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls trägt allein der Kunde die Verantwortung und zahlt den im Vertrag schriftlich festgelegten Betrag für das Fahrrad. „MAR MENOR FAHRRÄDER“
Sie dient zur Deckung etwaiger Schäden am Fahrrad oder an der gemieteten Ausrüstung. Liegt kein Schaden vor, wird die Kaution bei Vertragsende zurückerstattet.
„BICYCLETAS MAR MENOR“ erklärt, dass es angemessene Vorkehrungen getroffen hat, um mechanische Ausfälle der gemieteten Ausrüstung zu vermeiden, übernimmt jedoch keine Verantwortung für etwaige Schäden, die direkt oder indirekt dem Mieter, Dritten oder Dritten entstehen könnten, wenn diese auftreten Schäden an beweglichem oder unbeweglichem Eigentum als Folge dieser Ausfälle oder Pannen. Für alle Bußgelder, Zwischenfälle oder Unfälle, die durch mechanisches Versagen oder unsachgemäßen Gebrauch des Fahrrads verursacht werden, ist der Kunde verantwortlich.
Erstens; Der Auftraggeber und Vertragsinhaber versichert von Beginn an, der Verantwortliche und/oder Erziehungsberechtigte des/der Minderjährigen zu sein. An zweiter Stelle; Solange der Minderjährige die gemietete Ausrüstung nutzt, trägt er die gesamte Verantwortung für deren Nutzung und übernimmt mit diesem Vertrag als Inhaber der elterlichen Sorge oder des gesetzlichen Vormunds für den Minderjährigen die Verantwortung für alle Schäden, die der Minderjährige direkt oder indirekt dadurch verursacht der Nutzung der Fahrräder. Minderjährige müssen jederzeit von einer volljährigen Person begleitet werden, die für die ordnungsgemäße Nutzung der gemieteten Fahrräder verantwortlich ist.
Der Mieter ist sich der Helmpflicht auf Überlandstraßen bewusst, mit Ausnahme von Minderjährigen, die sowohl in der Stadt als auch auf Überlandstraßen einen Helm tragen müssen. Wir vermieten Helme